4A_356/2012: Austritt aus der Genossenschaft: Konventionalstrafe nichtig (amtl. Publ.)
Nach OR 842 steht jedem Genossenschafter ein Recht auf Austritt zu, solange die Auflösung der Genossenschaft nicht beschlossen ist. Der austretende Genossenschafter kann in den Statuten allerdings für den Fall, dass die Genossenschaft durch den Austritt erheblich geschädigt oder ihr Fortbestand gefährdet wird, zur Zahlung einer angemessenen Auslösungssumme verpflichtet werden (Abs. 2). Das Austrittsrecht kann nach der Rechtsprechung eingeschränkt werden … weiterlesen