Im Urteil 6B_1498/2020 vom 29. November 2021 entschied das Bundesgericht, dass eine Anschlussberufung, die einzig erhoben wird, um Druck auf den Beschuldigten auszuüben bzw. um einen Rückzug der Berufung zu erreichen, unzulässig ist und gegen Treu und Glauben verstösst. Hintergrund war ein Schuldspruch des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland wegen Vergewaltigung, einfacher Körperverletzung, Nötigung und Drohung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, in dessen Folge die Staatsanwaltschaft auf Berufung des Beschuldigten hin Anschlussberufung erklärte.
4A_145/2021: Berufsmässige Vertretung durch Gewerkschaft; falsches Rechtsmittel
Im Rahmen einer Beschwerde eines ehemaligen Arbeitnehmers befasste sich das Bundesgericht im Urteil 4A_145/2021 vom 27. Oktober 2021 mit der Frage, ob einer durch eine Gewerkschaft vertretenen Partei im Sinne von Art. 68 Abs. 2 lit. d ZPO bei Verfahrensfehlern dieselben Prozessfolgen drohen wie bei anwaltlicher Vertretung. Hintergrund des Verfahrens war die rückwirkende Einstufung des … weiterlesen