Im Urteil 6B_1498/2020 vom 29. November 2021 entschied das Bundesgericht, dass eine Anschlussberufung, die einzig erhoben wird, um Druck auf den Beschuldigten auszuüben bzw. um einen Rückzug der Berufung zu erreichen, unzulässig ist und gegen Treu und Glauben verstösst. Hintergrund war ein Schuldspruch des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland wegen Vergewaltigung, einfacher Körperverletzung, Nötigung und Drohung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, in dessen Folge die Staatsanwaltschaft auf Berufung des Beschuldigten hin Anschlussberufung erklärte.
2C_43/2020: Markt für französischsprachige Bücher; vertikale Vereinbarung betreffend Verbreitung und Vertrieb; Sanktion (amtl. Publ.)
Gegenstand dieses Urteils war die im März 2008 eröffnete Untersuchung der Weko im Zusammenhang mit der Verbreitung und dem Vertrieb von französischsprachigen Büchern in der Schweiz. Die Dargaud (Suisse) SA (nachfolgend Beschwerdeführerin) verbreitet und vertreibt in erster Linie die Werke von konzerninternen Verlegern, bietet ihre Dienste aber auch Verlegern ausserhalb des Konzerns an. Die Weko … weiterlesen