Im Urteil 6B_336/2021 vom 27. August 2021 prüfte das Bundesgericht die Beschwerdelegitimation der Erben eines Beschuldigten, der während des Untersuchungsverfahrens verstarb.
Hintergrund dieses Urteils war der Versuch eines Mannes, in seinem Fahrzeug mit Kokain kontaminiertes Bargeld in der Höhe von EUR 15’000.– sowie rezeptpflichtige Medikamente an der Grenze von St. Margrethen in die Schweiz zu schmuggeln. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hatte daraufhin eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts der Geldwäscherei und des Vergehens gegen das Heilmittelgesetz eröffnet. Nachdem der Beschuldigte während des Verfahrens verstorben war, hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt und die Einziehung des Bargelds verfügt. Dagegen führte die Rechtsvertreterin des Beschuldigten im Namen der Erben Beschwerde vor Bundesgericht. Strittig war vorliegend, ob die Rechtsanwältin über eine gültige Vollmacht verfügte, gestützt auf welche sie die erfolgte Einziehung des Bargelds im Namen und Interesse der damals noch nicht namentlich bekannten Erben anfechten konnte (E. 1).