Im Urteil 6B_1498/2020 vom 29. November 2021 entschied das Bundesgericht, dass eine Anschlussberufung, die einzig erhoben wird, um Druck auf den Beschuldigten auszuüben bzw. um einen Rückzug der Berufung zu erreichen, unzulässig ist und gegen Treu und Glauben verstösst. Hintergrund war ein Schuldspruch des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland wegen Vergewaltigung, einfacher Körperverletzung, Nötigung und Drohung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, in dessen Folge die Staatsanwaltschaft auf Berufung des Beschuldigten hin Anschlussberufung erklärte.
4A_90/2021: Missbräuchliche Berufung auf ein vor Einleitung des Schiedsverfahrens zwingend durchzuführendes Schlichtungsverfahren
Im Entscheid 4A_90/2021 vom 9. September 2021 befasste sich das Bundesgericht mit der Rüge, das Schiedsgericht habe sich zu Unrecht für zuständig erklärt, weil kein gemäss der Schiedsklausel zwingend vorgeschriebenes vorgängiges Schlichtungsverfahren stattgefunden habe. Die Parteien schlossen 2005 einen Konsortialvertrag über das Konsortium D. ab. Der Konsortialvertrag enthielt eine Schiedsklausel. Diese besagte unter anderem: «In jedem … weiterlesen