9C_416/2011: Anrechung des weiterhin erzielten oder des zumutbar erzielbaren Einkommens in der berufsvorsorgerechtlichen Überentschädigungsberechnung
Im Entscheid 9C_416/2011 vom 19. Juli 2011 hatte das Bundesgericht zu prüfen, ob ein hypothetisches Erwerbseinkommen im Rahmen der berufsvorsorgerechtlichen Überentschädigungsberechnung anrechenbar sei und falls ja, in der Folge kein Anspruch auf Invalidenleistungen aus der beruflichen Vorsorge bestünde. S. mit Jahrgang 1968 war bei der Firma Z. angestellt und bei der Sammelstiftung C. für die … weiterlesen