Im Urteil 1B_59/2021 vom 18. Oktober 2021 äusserte sich das Bundesgericht erstmals zum gebotenen Vorgehen der Staatsanwaltschaft bei der Verwertung beschlagnahmter Kryptobestände. Aufgrund des dafür erforderlichen Fachwissens muss die Staatsanwaltschaft Vorkehrungen treffen, um bei der vorzeitigen Verwertung beschlagnahmter kryptobasierter Vermögenswerte ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen. Sofern das nötige Fachwissen dazu in der Behörde nicht vorhanden ist, muss sie eine Fachperson beiziehen.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision des Kartellgesetzes
Der Bundesrat schlägt in seiner am 24. November 2021 eröffneten und bis 11. März 2022 dauernden Vernehmlassung zur Teilrevision Änderungen vor, welche die Wirksamkeit und Umsetzung des Kartellgesetzes (KG) verbessern sollen. Die vorgeschlagene Teilrevision enthält folgende Aspekte: Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle: Der Bundesrat schlägt vor, den im KG vorgesehenen qualifizierten Marktbeherrschungstest durch den unter anderem in … weiterlesen