Im Urteil 6B_774/2020 vom 28. Juli 2021 bestätigte das Bundesgericht die Verurteilung eines heute 22-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sowie zur Zahlung einer Genugtuung von Fr. 7’000, nachdem der Täter im Sommer 2017 einen Mitschüler aus der Berufsschule mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hatte. Nachdem es in einer Whatsapp-Gruppe zu einer Auseinandersetzung gekommen war, hatte sich der Verurteilte vor dem Tatabend ein acht Zentimeter langes Klappmesser beschafft und seinen Klassenkollegen damit an dessen Wohnort aufgesucht. In Folge kam es dort zunächst zu einem verbalen Streit, bei dem der Verurteilte das Messer in der Hand hielt. Als der Streit eskalierte, stach der damals 18-Jährige zu und traf das Opfer in die Leber, welches nur dank einer Notfalloperation überlebte.
2C_934/2020 — Pauschalgebühr im Zusammenhang mit der Meldung von Zusammenschlussvorhaben
Das Bundesgericht wies vorliegend die Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem Zusammenschlussvorhaben Tamedia/Adextra ab. Dabei hielt es fest, dass für die Erhebung der Pauschalgebühr gemäss Art. 4 Abs. 3 GebV-KG keine Meldepflicht gemäss Art. 9 KG vorausgesetzt sei. Vielmehr könne die Pauschalgebühr erhoben werden, sobald eine Meldung eines Zusammenschlussvorhabens erfolge. Vorliegend … weiterlesen