Im Urteil 6B_774/2020 vom 28. Juli 2021 bestätigte das Bundesgericht die Verurteilung eines heute 22-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sowie zur Zahlung einer Genugtuung von Fr. 7’000, nachdem der Täter im Sommer 2017 einen Mitschüler aus der Berufsschule mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hatte. Nachdem es in einer Whatsapp-Gruppe zu einer Auseinandersetzung gekommen war, hatte sich der Verurteilte vor dem Tatabend ein acht Zentimeter langes Klappmesser beschafft und seinen Klassenkollegen damit an dessen Wohnort aufgesucht. In Folge kam es dort zunächst zu einem verbalen Streit, bei dem der Verurteilte das Messer in der Hand hielt. Als der Streit eskalierte, stach der damals 18-Jährige zu und traf das Opfer in die Leber, welches nur dank einer Notfalloperation überlebte.
BGer: Medienmitteilung betreffend Schutz vor ungerechtfertigter Betreibung
Das Bundesgericht hat am 28. September 2021 eine Medienmitteilung veröffentlicht und darin auf drei Entscheide hingewiesen, in welchen es sich zur Tragweite der 2019 neu eingeführten Gesetzesbestimmung für zusätzlichen Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen äusserte. Es handelt sich dabei um die Urteile des BGer 5A_656/2019 = BGE 147 III 41, 5A_927/2020 und 5A_701/2020 (zur amtl. Publikation … weiterlesen