Im Urteil 6B_774/2020 vom 28. Juli 2021 bestätigte das Bundesgericht die Verurteilung eines heute 22-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sowie zur Zahlung einer Genugtuung von Fr. 7’000, nachdem der Täter im Sommer 2017 einen Mitschüler aus der Berufsschule mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hatte. Nachdem es in einer Whatsapp-Gruppe zu einer Auseinandersetzung gekommen war, hatte sich der Verurteilte vor dem Tatabend ein acht Zentimeter langes Klappmesser beschafft und seinen Klassenkollegen damit an dessen Wohnort aufgesucht. In Folge kam es dort zunächst zu einem verbalen Streit, bei dem der Verurteilte das Messer in der Hand hielt. Als der Streit eskalierte, stach der damals 18-Jährige zu und traf das Opfer in die Leber, welches nur dank einer Notfalloperation überlebte.
4A_636/2020: Gleichstellungsgesetz, Lohndiskriminierung
Erst kürzlich bestätigte das Bundesgericht unter Verweis auf die bisherige Rechtsprechung, dass Lohnvergleiche als Basis für den Nachweis einer Lohndiskriminierung nach Gleichstellungsgesetz (GlG) grundsätzlich nur zwischen Arbeitnehmenden desselben Arbeitgebers oder mindestens bei Verflechtungen mit Möglichkeit der Einflussnahme des einen Arbeitgebers auf das Lohnsystem des anderen zulässig seien (siehe 4A_33/2021 vom 19. Juli 2021 mit Verweisen). In … weiterlesen