Im Urteil 6B_774/2020 vom 28. Juli 2021 bestätigte das Bundesgericht die Verurteilung eines heute 22-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sowie zur Zahlung einer Genugtuung von Fr. 7’000, nachdem der Täter im Sommer 2017 einen Mitschüler aus der Berufsschule mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hatte. Nachdem es in einer Whatsapp-Gruppe zu einer Auseinandersetzung gekommen war, hatte sich der Verurteilte vor dem Tatabend ein acht Zentimeter langes Klappmesser beschafft und seinen Klassenkollegen damit an dessen Wohnort aufgesucht. In Folge kam es dort zunächst zu einem verbalen Streit, bei dem der Verurteilte das Messer in der Hand hielt. Als der Streit eskalierte, stach der damals 18-Jährige zu und traf das Opfer in die Leber, welches nur dank einer Notfalloperation überlebte.
4A_647/2020: Sicherheit für die Parteientschädigung (amtl. Publ.)
Das Bundesgericht stellte vorliegend klar, dass die Leistung einer Sicherheit für die Parteientschädigung für den Fall, dass die klagende Partei Prozesskosten aus früheren Verfahren schulde, ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil voraussetze, nicht aber, dass die klagende Partei in Verzug gesetzt worden wäre. Hintergrund dieses Urteils war eine Auseinandersetzung zwischen einer klagenden Schweizer und widerklagenden UK-Gesellschaft. … weiterlesen