1B_26/2016: Beweisverwertungsverbot im Verfahren gegen Prof. Ritzmann bestätigt; Verletzung von StPO 197 bei der Erhebung von Email- und Telefondaten
Im Zusammenhang mit der “Affäre Mörgeli” hatten mehrere Zeitungen Artikel veröffentlicht, die mutmasslich geheime, universitätsinterne Informationen verwendeten. Die Universität Zürich (UZH) hatte daher Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen unbekannt gestellt. In der Folge überprüfte die UZH auf Ersuchen der zuständigen Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich alle universitären Telefonanschlüsse und Email-Adressen von ihren Mitarbeitern und Studenten rückwirkend … weiterlesen