5A_1023/2015: Frist zur Erhebung der Klage auf Feststellung des Pfandrechts an Miet- und Pachtzinsen (Art. 152 Abs. 2 SchKG; Art. 806 ZGB; Art. 91 ff. VZG)
Gemäss Art. 806 ZGB erstreckt sich die Pfandhaft, wenn das verpfändete Grundstück vermietet oder verpachtet ist, auch auf die Miet- oder Pachtzinsforderungen, die seit Anhebung der Betreibung auf Verwertung des Grundpfandes oder seit der Eröffnung des Konkurses über den Schuldner bis zur Verwertung auflaufen. Gemäss Art. 152 Abs. 2 SchKG teilt das Betreibungsamt den Mietern … weiterlesen