2C_121/2015: Ein Kopftuchverbot für eine öffentliche Schule ist unverhältnismässig und stellt damit einen Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit dar, welcher nicht gerechtfertigt werden kann (amtl. Publ.)
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Entscheid vom 11. Dezember 2015 äusserte sich das BGer zur Frage, ob Autonomie der Schulgemeinde für den Erlass und die Anwendung einer Regelung besteht, die das Tragen von Kopfbedeckungen jeglicher Art während des Unterrichts untersagt. Am ersten Schultag nach den Sommerferien erschien ein im Jahr 2001 geborenes Mädchen in Begleitung … weiterlesen