6B_290/2015: Verkehrsrowdy wegen max. 12m Abstand bei 80km/h auf der Autobahn?
Das Bundesgericht muss sich regelmässig mit der Frage auseinandersetzen, wann ein Verhalten im Strassenverkehr eine grobe Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG darstellt. Im vorliegenden Fall war zu klären, ob der Abstand von höchstens 12 Metern zum vorausfahrenden Lastwagen bei 80 km/h auf der Autobahn zu beurteilen und als “Abstandssünde” sanktionieren ist. Der beschwerdeführende Fahrer … weiterlesen