6B_316/2015: Geschädigtenstellung bei abstrakten Gefährdungsdelikten (amtl. Publ.)
Die Eigenschaft als Geschädigter eines abstrakten Gefährdungsdelikts, im konkreten Fall eines Raufhandels, ist erneut Gegenstand eines für die amtliche Publikation vorgesehenen Urteils des Bundesgerichts, mit dem es seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Beim Raufhandel im Sinne von Art. 133 StGB handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, obschon ein Erfolg eintreten muss. Dieser Verletzungserfolg ist objektive … weiterlesen