2C_248/2015: Barauszahlung der BVG-Austrittsleistung zur Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit | Vorsorgetarif setzt keine geschäftliche Verwendung der bezogenen Mittel voraus
Gemäss BGE 2C_248/2015; 2C_249/2015 dürfen Barauszahlungen der Austrittsleistung aus beruflicher Vorsorge zwecks Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. b FZG durchaus für private Lebenshaltungskosten verwendet werden. Die privilegierte Besteuerung gemäss Art. 22 Abs. 3 i.V. mit Art. 38 DBG setzt nicht voraus, dass die vorbezogenen Mittel in das Geschäft … weiterlesen