4A_246/2015: Beweislastverteilung bei der Krankentaggeldversicherung
Eine Lehrerin machte nach einer Auseinandersetzung mit den Schulbehörden eine vollständige Arbeitsunfähigkeit geltend. Der von der Krankentaggeldversicherung beauftragte Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie kam indessen zum Schluss, er könne bei der Lehrerin keine Diagnose feststellen, die versicherungsmedizinisch eine Arbeitsunfähigkeit begründen würde. In der Folge stellte die Versicherung ihre Leistungen ein, worauf die Lehrerin Klage beim … weiterlesen