4A_359/2013; 4A_421/2013: Haftung von Schwimmbadbetreibern (Bestätigung der Rechtsprechung)
Der Beschwerdeführer logierte in einem Hotel mit Hallenbad. Er sprang vom Startsockel an der Breitseite des Schwimmbeckens kopfüber ins Wasser und schlug mit dem Kopf am Boden des Beckens auf. Dabei brach er sich den 4. Halswirbel und ist seither vom Nacken an abwärts gelähmt (Tetraplegie). Ein Augenschein im Rahmen einer vorsorglichen Beweisführung ergab, dass … weiterlesen