4A_706/2012: Rechtsfolge des Fehlens einer Revisionsstelle, Auflösung als ultima ratio
Das BGer geht im vorliegenden Urteil auf die Folgen eines Organisationsmangels ein, hier zum Fehlen einer erforderlichen Revisionsstelle: Fehlt der Gesellschaft die Revisionsstelle und wurde der Mangel innert richterlich angesetzter Frist nicht behoben, ist die Ernennung des fehlenden Organs grundsätzlich die angemessene Massnahme zur Beseitigung des Organisationsmangels […]. Dem Gericht wird es regelmässig als verhältnismässig … weiterlesen