Im Urteil 6B_1498/2020 vom 29. November 2021 entschied das Bundesgericht, dass eine Anschlussberufung, die einzig erhoben wird, um Druck auf den Beschuldigten auszuüben bzw. um einen Rückzug der Berufung zu erreichen, unzulässig ist und gegen Treu und Glauben verstösst. Hintergrund war ein Schuldspruch des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland wegen Vergewaltigung, einfacher Körperverletzung, Nötigung und Drohung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, in dessen Folge die Staatsanwaltschaft auf Berufung des Beschuldigten hin Anschlussberufung erklärte.
1C_487/2020, 1C_489/2020: Kantonaler Gestaltungsplan “Innovationspark Zürich” / Anwendung eines kantonalen Gestaltungsplans setzt kein detailliertes Bauvorhaben voraus (amtl. Publ.)
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 12. November 2021 äusserte sich das BGer zum kantonalen Gestaltungsplan “Innovationspark Zürich”. Der Kantonsrat Zürich beschloss im Jahr 2015 eine Teilrevision des kantonalen Richtplans und verankerte in dessen Karte und Text den Nationalen Innovationspark, Hubstandort Zürich. Dafür ist im Kopfbereich des Flughafenareals Dübendorf im Endausbau eine Fläche von … weiterlesen