Im Urteil CA.2020.10 vom 2. August 2021 entschied das Bundesstrafgericht über die Frage der strafrechtlichen Verwertbarkeit von Aussagen im Rahmen eines Enforcementverfahrens der FINMA. Hintergrund war ein Verfahren der FINMA gegen einen Beaufsichtigten, in dessen Folge das EFD ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnet hatte. Zum Zeitpunkt der Einvernahme durch die FINMA galt der Einvernommene jedoch noch nicht als Beschuldigter, weshalb im Raum stand, ob der “nemo tenetur”-Grundsatz gewahrt worden war.
5A_454/2020: Definitiver Rechtsöffnungstitel über Volljährigenunterhalt
Im Urteil 5A_454/2020 vom 13.10.2021 hält das Bundesgericht fest, eine im Eheschutzverfahren geschlossene Elternvereinbarung über Volljährigenunterhalt verschaffe dem Kind einen definitiven Rechtsöffnungstitel, auch wenn es bei Einleitung des Verfahrens bereits volljährig gewesen und der Volljährigenunterhalt damit gar nicht Prozessgegenstand sei. Das Einverständnis des Kindes sei nicht erforderlich. Im Einzelnen erwägt das Bundesgericht, der Beschwerdeführer sei … weiterlesen