Im Urteil 6B_1498/2020 vom 29. November 2021 entschied das Bundesgericht, dass eine Anschlussberufung, die einzig erhoben wird, um Druck auf den Beschuldigten auszuüben bzw. um einen Rückzug der Berufung zu erreichen, unzulässig ist und gegen Treu und Glauben verstösst. Hintergrund war ein Schuldspruch des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland wegen Vergewaltigung, einfacher Körperverletzung, Nötigung und Drohung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, in dessen Folge die Staatsanwaltschaft auf Berufung des Beschuldigten hin Anschlussberufung erklärte.
B‑3595/2021: Ausschreibung Projekt Justitia 4.0 / Plattform Justitia.Swss im öffentlichen Beschaffungswesen; fehlende Beschwerdelegitimation
Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Beschwerde gegen die Ausschreibung zur geplanten Justizplattform «Justitia.Swiss», aufgrund der fehlenden Beschwerdelegitimation des Vereins «Digitale Gesellschaft» sowie einer Schweizerischen IT-/Software-Firma, nicht eingetreten. Hintergrund des Entscheides ist die geplante Schaffung eines einheitlichen schweizerischen Justizportals. Die zentrale E‑Justiz-Plattform soll künftig bei Gerichtsverfahren den elektronischen Rechtsverkehr zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten sowie die Akteneinsicht … weiterlesen