2C_45/2011: Übertragung der Verfügungskompetenz auf verwaltungsexterne Träger öffentlicher Aufgaben — Berufsbildungsfonds (amtl. Publ.)
Das BGer äussert sich zur Übertragung einer Verfügungsgewalt auf externe Träger öffentlicher Aufgaben. Die Betrauung einer externen Organisation mit öffentlichen Aufgaben schliesst eine Verfügungskompetenz nur dann ein (dann aber auch implizit), wenn dies für die Erfüllung der übertragenen Aufgabe unabdingbar ist. Wenn die Übertragung der Verfügungskompetenz zweifelhaft ist, so ist eine gesonderte und ausdrückliche Übertragung … weiterlesen