B‑3622/2010: “WURZELBROT”/“WURZEL-RUSTI”: Verwechslungsgefahr; Warengleichartigkeit
Es besteht idR keine Warengleichartigkeit im Verhältnis zwischen Rohstoffen und Halbfabrikaten einerseits und Fertigprodukten andererseits. Das gilt, wie das BVGer festhält, auch für “Brot” (Klasse 30) und “Zucker, Salz, Gewürze” (Klasse 30). Ferner stellt das BVger fest, dass die Marke “WURZELBROT” der Willi Grüninger AG für Brot schwach, für u.a. Mehl aber normal kennzeichnungskräftig ist. … weiterlesen