5A_521/2010: Adoption; Zustimmung der Eltern bei mündigen Kindern nicht erforderlich
Im Urteil vom 4. November 2010 (5A_521/2010) verneint das Bundesgericht die Frage, ob eine mündige Person nur adoptiert werden darf, wenn deren Eltern zustimmen. Es war zu klären, ob sich Art. 266 Abs. 3 ZGB und Art. 268 Abs. 3 ZGB, wonach die Bestimmungen über die Adoption Unmündiger auf die Adoption mündiger bzw. während des … weiterlesen