4A_54/2010: Feiertagsentschädigung im Stundenlohn nur für den 1. August (amtl. Publ.)
Das BGer hält fest, dass eine Entschädigungspflicht des Arbeitgebers gegenüber im Stundenlohn angestellten Arbeitnehmern für Feiertage nur für den 1. August besteht. Eine früher im Stundenlohn angestellte Lehrerin klagte nach ihrer Kündigung auf Zahlung von Entschädigungen für Feiertage. Wie das BGer festhält, besteht eine Grundlage für eine solche Forderung im Bundesrecht nur in BV 110 … weiterlesen