Meldepflicht bei Verdacht auf illegalen Heilmittelhandel
Wer Arzneimittel oder Medizinprodukte herstellt, vertreibt oder abgibt, ist seit dem 1. Januar 2019 gesetzlich verpflichtet, Swissmedic jeden Verdacht auf illegalen Heilmittelhandel zu melden. Diese neue Pflicht gemäss Art. 59 Abs. 3bis HMG wurde mit Umsetzung der Medicrime Convention eingeführt. Die Behörde hat kürzlich ein Merkblatt und ein Formular hierzu veröffentlicht, die sich allerdings ausschliesslich … weiterlesen