8C_526/2017: Deckungsumfang der Insolvenzentschädigung; Abgrenzung zur Arbeitslosenentschädigung
A. (Beschwerdeführer) war für die B. AG als Account Manager tätig. Nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wurde er per sofort freigestellt, weshalb er in den Monaten September und Oktober effektiv keine Arbeit mehr leistete. Am 1. November konnte er eine neue Arbeitsstelle bei einer anderen Arbeitgeberin antreten. Später reichte er ein Gesuch um Insolvenzentschädigung für offene Forderungen ein … weiterlesen