4A_490/2016: Der Antrag auf blosse Aufhebung eines Zuständigkeitsschiedsspruchs ist zulässig
Das Bundesgericht bestätigte mit dem Entscheid 4A_490/2016 vom 6. März 2017, dass die Beschwerde in Zivilsachen im Sinne von Art. 77 Abs. 1 BGG grundsätzlich rein kassatorischer Natur ist, d.h. sie kann nur zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids führen. Soweit der Streit die Zuständigkeit des Schiedsgerichts oder dessen Zusammensetzung betrifft, gilt davon eine dahingehende Ausnahme, … weiterlesen