4A_116/2016: Kein eigener Begriff der “guten Sitten” im Sportrecht; die Rüge der Verletzung der Persönlichkeits- und Grundrechte einer Drittpartei erscheint nicht grundsätzlich als unzulässig
Mit dem Entscheid 4A_116/2016 vom 13. Dezember 2016 wies das Bundesgericht eine Beschwerde gegen einen Schiedsspruch des Tribunal Arbitral du Sport (“TAS”) ab. Streitig war die Erfüllung sogenannter Economic Rights Participation Agreements (die “Verträge”), die zwischen dem X. Club, einem professionellen Fussballverein (Beschwerdeführerin), und der Z. Limited (Beschwerdegegnerin) abgeschlossen worden waren. Das Schiedsgericht erachtete die Verträge … weiterlesen