5A_580/2016: Adressnachforschungen des Gläubigers für ein Betreibungsbegehren
Im vorliegenden Urteil äusserte sich das Bundesgericht detailliert dazu, welche Bemühungen vom Gläubiger bei der Ermittlung der Adresse des Schuldners verlangt werden können, und inwiefern das Betreibungsamt dabei mitzuwirken hat. Das Bundesgericht erinnerte zunächst daran, dass es Sache des Gläubigers ist, dem Betreibungsamt die nötigen Angaben zum Wohnsitz des Schuldners zu machen; es sei nicht … weiterlesen