6B_360/2014: Gespaltener Rechtsmittelweg: Berufung gegen Entschädigung der privaten Rechtsvertretung und Beschwerde gegen Entschädigung der amtlichen Verteidigung oder unentgeltliche Verbeiständung (amtl. Publ.)
Während die Entschädigungen für die private Rechtsvertretung zu den Entschädigungsfolgen zählen, gelten die Auslagen für die amtliche Verteidigung und die unentgeltliche Verbeiständung als Bestandteil der Verfahrenskosten (Art. 422 Abs. 2 lit. a StPO). Auch wenn die Strafbehörde über alle Kosten- und Entschädigungsfragen im gleichen Endentscheid zu befinden hat (Art. 421 Abs. 1 StPO; vgl. auch … weiterlesen