4A_342/2014: Keine Beweiswürdigung im Rahmen der vorsorglichen Beweisführung
Nach einer Auffahrkollision an einer Verkehrsampel beantragte der verunfallte Beschwerdeführer als vorsorgliche Beweisführung die Einholung einer schriftlichen Auskunft bei Dr. C. Das Gericht sollte den Arzt schriftlich befragen, wie viele Gutachteraufträge er in den Jahren 2003 bis 2013 von der Versicherung X. erhalten habe und welches Honorar ihm für diese Gutachteraufträge gesamthaft bezahlt worden seien. … weiterlesen