5A_385/2011: Nachlassmasse der Sabena: Kaution von rund CHF 1 Mio. verletzt Äquivalenzprinzip nicht
Das BGer äussert sich zur Tragweite des Äquivalenzprinzips für die Begrenzung von Prozesskautionen. Im vorliegenden Fall, der eine Kollokationsklage der Konkursmasse der Sabena betraf, war eine Prozesskaution von rund CHF 660’000 angesichts des Streitwerts von ca. CHF 215 Mio. und angesichts einer Kürzung des Tarifs aufgrund von Synergieeffekten mit einem Parallelverfahren zulässig. Insbesondere wurde dadurch … weiterlesen