5A_621/2013: Verteilung des Mehrwerts bei Aufhebung des Miteigentums an einem Grundstück im Scheidungsfall (amtl. Publ.)
In BGE 138 III 150 hat sich das Bundesgericht dafür ausgesprochen, dass bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung im Rahmen der Errungenschaftsbeteiligung der Mehrwert bei hälftigem Miteigentum ungeachtet ungleichmässiger bzw. einseitiger Investitionen stets hälftig zu teilen ist, auch wenn es an einer diesbezüglichen Vereinbarung fehlt. Dies hat in der Lehre Anlass zu heftiger Kritik gegeben. Das Bundesgericht hat mit dem vorliegenden Entscheid auf … weiterlesen