BBl 2015 877: Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Adoption)
Das geltende Adoptionsrecht geht nach wie vor davon aus, dass grundsätzlich nur verheiratete Personen ein Kind adoptieren können. Gemäss Botschaft des Bundesrates zur Revision des Adoptionsrechts (BBl 2015 877) entspricht dies nicht mehr den Anforderungen unserer Zeit. Mit der Revisionsvorlage soll den gesellschaftlichen Entwicklungen seit der letzten Revision in den 1970er-Jahren Rechnung getragen werden. Die … weiterlesen