4A_5/2014: Überragen des Postautos in die Gegenfahrbahn kein besonderer Umstand nach Art. 61 SVG
Ein Motorrad kollidierte in einer scharfen Kurve mit einem entgegenkommenden Postauto. Der Motorradfahrer (Beschwerdeführer) erlitt schwere Verletzungen. Im Kollisionsbereich betrug die Steigung ca. 4,5 %. Das herauffahrende Postauto war für den Gegenverkehr gut sichtbar, doch war es ihm nicht möglich, die Kurve zu befahren, ohne die Gegenfahrbahn in Anspruch zu nehmen. An der Kollisionsstelle ragte … weiterlesen