Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften bei der RAB (Entwurf, Botschaft)
Nach geltendem Recht werden Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften durch sowohl durch die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) (zuständig für die Zulassung von Personen, die gesetzliche Revisionsdienstleistungen erbringen und/oder Publikumsgesellschaften revidieren) und durch die FINMA beaufsichtigt (Aufsicht über evisionsunternehmen, die Finanzinstitute prüfen; “Prüfgesellschaften). Obwohl beide Behörden verpflichtet sind, ihre Aufsichtstätigkeiten zu koordinieren, hat der Bundesrat “systemische Schwachstellen” festgestellt, die … weiterlesen