4A_36/2019: Sorgfaltsbeweis bei Tierhalterhaftung
Die Beschwerdeführerin A. war eine selbstständige Hundetrainerin und Mitinhaberin der Hundeschule D. Die Beschwerdegegnerin B. war Halterin eines Laborador-Mischlings. Sie besuchte zusammen mit C. und deren Collie-Hündin auf einem eingezäunten Hundesportplatz eine Hundesportstunde. Nach der Stunde unterhielten sich A., B. und C. innerhalb des eingezäunten Hundesportplatzes. Der Laborador bewegte sich lebhaft und unangeleint auf dem … weiterlesen