5A_860/2016: Schulden gemäss Art. 52 AHVG gehen auf die Erben über (Bestätigung der Rechtsprechung)
Im vorliegenden Urteil bestätigte das Bundesgericht seine Rechtsprechung, wonach Schulden gemäss Art. 52 AHVG auf die Erben übergehen. Zudem ist im Verfahren betreffend definitive Rechtsöffnung die Erbenstellung des Betriebenen durch Urkunden nachzuweisen. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die SVA Zürich hatte mit Einspracheentscheid vom 23. Januar 2006 den B.A. (Ehemann der heutigen Betreibungsschuldnerin) zu … weiterlesen