4A_49/2020: Vorsorgliche Massnahmen; nicht wieder gutzumachender Nachteil
Die B. GmbH (Gesuchstellerin 1, Beschwerdegegnerin 1) projektierte ein Hotel, das durch die C. AG betrieben wird (Gesuchstellerin 2, Beschwerdegegnerin 2). Die E. GmbH hatte mit der A. AG (Gesuchsgegnerin, Beschwerdeführerin) eine Preiszusicherungsvereinbarung abgeschlossen mit dem Zweck, den Hotelgästen Bergbahnkarten zu einem fixen und ermässigten, aber indexierten Preis abzugeben, so dass mindestens 90 % der … weiterlesen